Rechtsprechung
BGH, 12.04.1973 - II ZR 126/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einem Wechsel - Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Einspruchsfrist
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 715
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.09.1971 - V ZB 7/71
Rechtsanwalt - Rechtsmittel - Handakte - Erledigungsvermerk - Kontrolle
Auszug aus BGH, 12.04.1973 - II ZR 126/72
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte er dies tun und auf die Befolgung der Anweisung achten müssen, sobald ihm die Handakten im Zusammenhang mit der fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wurden, wie es hier unstreitig der Fall war (Besohl. v. 16.5.1972 - II ZB 2/72 = VersR 1972, 886 und Besohl. v. 22.9.1971 - V ZB 7/71 - LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 35 m.w.N.). - BGH, 29.09.1959 - VIII ZB 5/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.04.1973 - II ZR 126/72
Bei Urteilszustellungen im Parteibetrieb braucht nur eine beglaubigte Abschrift und nicht die Ausfertigung selbst übergeben zu werden (BG-H, Besohl, v. 29.9. 59 - VIII ZB 5/59 -, LM ZPO § 317 Nr. 3). - BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 45/68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 12.04.1973 - II ZR 126/72
Der Bundesgerichtshof hat in den vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen (Urt. v. 25.9.1968 - VIII ZR 45/68 - LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 33 und Beschl. v. 10.7.1961 - VIII ZB 13/61 - LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 16) ausgeführt, auch von einem vielbeschäftigten Anwalt sei zu verlangen, daß er die ihm zur Bearbeitung fristgebundener Prozeßhandlungen vorgelegten Akten fristgerecht bearbeite. - BGH, 10.07.1961 - VIII ZB 13/61
Auszug aus BGH, 12.04.1973 - II ZR 126/72
Der Bundesgerichtshof hat in den vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen (…Urt. v. 25.9.1968 - VIII ZR 45/68 - LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 33 und Beschl. v. 10.7.1961 - VIII ZB 13/61 - LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 16) ausgeführt, auch von einem vielbeschäftigten Anwalt sei zu verlangen, daß er die ihm zur Bearbeitung fristgebundener Prozeßhandlungen vorgelegten Akten fristgerecht bearbeite. - BGH, 15.05.1972 - II ZB 2/72
Anwaltspflicht - Fristenwesen
Auszug aus BGH, 12.04.1973 - II ZR 126/72
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte er dies tun und auf die Befolgung der Anweisung achten müssen, sobald ihm die Handakten im Zusammenhang mit der fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wurden, wie es hier unstreitig der Fall war (Besohl. v. 16.5.1972 - II ZB 2/72 = VersR 1972, 886 und Besohl. v. 22.9.1971 - V ZB 7/71 - LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 35 m.w.N.).
- BGH, 03.12.1993 - V ZR 275/92
Anfechtung eines zu Unrecht ergangenen Versäumnisurteils
Die Einspruchsfrist beginnt nämlich auch mit Zustellung eines zu Unrecht erlassenen Versäumnisurteils zu laufen (vgl. BGH, Urt. v. 12. April 1973, II ZR 126/72, VersR 1973, 715). - BGH, 21.06.1976 - III ZR 22/75
Formularmäßiger Darlehens- und Sicherungsvertrag mit selbstschuldnerischer …
Immerhin kann die gesetzliche Funktion einer Zustellungsurkunde, die für die Gerichte und die sonstigen Rechtspflegeorgane ohne Rückgriff auf Umstände außerhalb der Urkunde zunächst eine geeignete Grundlage für ihre Maßnahmen darstellen muß (z.B. die Urkunde über die Zustellung der Ladung zum Verhandlungstermin für eine Säumnisentscheidung oder die Urkunde über die Zustellung eines Urteils für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses), dafür sprechen, daß die vom Zustellungsbeamten vorzunehmenden und beurkundeten Feststellungen über die Wohnung des Zustellungsadressaten und sonstige zustellungsrechtlich erhebliche Umstände an der Beweiskraft der Zustellungsurkunde teilnehmen (zum Umfang der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde vgl. BGH VersR 1973, 715; RG WarnRsp 1922 Nr. 103; LZ 1933, 591 = SeuffA 87 Nr. 117; HER 1935 Nr. 1695; KGBl 1903, 77;… Pohle in Stein/Jonas a.a.O. § 181 Bem. IV;… Thomas/Putzo ZPO 8. Aufl. § 181 Anm. 2). - LSG Thüringen, 24.06.2021 - L 9 AS 1547/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen - Rückzahlung …
Ist der Einspruch verspätet, das heißt nach Ablauf der sich aus § 339 Abs. 1 ZPO ergebenden Frist eingelegt worden, ist dieser ohne jede Sachprüfung als unzulässig zu verwerfen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 7. März 1995, XI ZB 1/95; OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Oktober 2015, 5 U 674/15;… Toussaint in: BeckOK ZPO, 40. Ed. 1. März 2021, § 341 Rn. 5), wobei auch die Zustellung eines zu Unrecht erlassenen Vollstreckungsbescheids die Einspruchsfrist in Lauf setzt (vgl. für den Fall eines Versäumnisurteils BGH, Urteil vom 12. April 1973, II ZR 126/72).
- LG Landau/Pfalz, 23.12.2011 - 4 O 370/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein …
Nicht maßgebend ist, ob das Versäumnisurteil zulässig war, denn auch die Zustellung eines zu Unrecht erlassenen Versäumnisurteils setzt, sofern sie den Zustellungsempfänger erreicht hat und auch sonst wirksam vorgenommen worden ist, die Einspruchsfrist in Lauf (zitiert nach juris: BGH Urteil: 12.04.1973 Aktenzeichen: II ZR 126/72, Hamm). - LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11
Unzulässige Berufung gegen ein Versäumnisurteil - Meistbegünstigungsgrundsatz
Die Einspruchsfrist beginnt nämlich auch mit Zustellung eines zu Unrecht erlassenen Versäumnisurteils zu laufen (vgl. BGH 12. April 1973 - II ZR 126/72 - VersR 1973, 715). - OLG Naumburg, 27.02.2002 - 11 W 82/01
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung; Niederlegung eines Mandats im Falle des …
Die Frage, ob das Versäumnisurteil nach § 335 ZPO hätte erlassen werden dürften, stellt sich danach nicht (BGH VersR 1973, 715). - BFH, 30.03.1994 - II R 56/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Ein Prozeßbevollmächtigter, der die Sache einmal an sich gezogen hat, muß selbst für ihre fristgemäße Erledigung sorgen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 12. April 1973 II ZR 126/72, Versicherungsrecht 1973, 715, 716). - BGH, 11.05.1989 - VII ZB 23/88
Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verlagerung der …
Nachdem er die Sache einmal an sich gezogen hat, muß er selbst für ihre fristgemäße Erledigung sorgen (vgl. BGH Beschluß vom 12. April 1973 - II ZR 126/72 = VersR 1973, 715 m.N.). - OLG Hamm, 15.02.2000 - 7 U 44/99
Verspäteter Einspruch gegen ein Versäumnisurteil; Voraussetzungen der wirksam …
Das Gesetz knüpft den Lauf der Einspruchsfrist allein an die hier unstreitig am 08.10.1998 wirksam erfolgte Zustellung des Versäumnisurteils an (vgl. BGH VersR 1973, S. 715; Zöller § 339, Rdn.1). - BGH, 28.04.1980 - III ZB 5/80
Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Er kann sich in einer ihm derart vorgelegten Sache grundsätzlich von seiner eigenen Verantwortung für die Fristwahrung nicht dadurch befreien, daß er sein Personal anweist, ihn nochmals gesondert und ausdrücklich auf den Ablauf der Frist hinzuweisen (vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 1976 - III ZR 88/75 = VersR 1976, 1154; ferner Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 1976 - III ZB 22/76 = VersR 1977, 153 und vom 13. November 1975 - III ZB 18/75 = NJW 1976, 628; BGH Urteil vom 12. April 1973 - II ZR 126/72 = VersR 1973, 715, 716; Beschl. vom 3. Juli 1968 - VIII ZB 29/68 = VersR 1968, 1089).